Umweltgerechte Abfallentsorgung braucht Zusammenarbeit. Um den ständig wachsenden Anforderungen an eine gesicherte und umweltverträgliche Abfallentsorgung in ihrem Gebiet gerecht zu werden, schlossen sich die Städte Landau, Pirmasens und Zweibrücken sowie die Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz zu einem Zweckverband zusammen. Dieser Zweckverband hat die Aufgabe, die Abfallentsorgung und Abfallwirtschaft auf regionaler Ebene gemeinsam zu sichern.
Im August 1986 hat das Land Rheinland-Pfalz mit der Landesverordnung über den Abfallbeseitigungsplan rechtsverbindlich die Errichtung eines Müllheizkraftwerkes (MHKW) in Pirmasens für Abfälle aus den genannten Städten und Landkreisen verbindlich vorgeschrieben.
Dem Erlass der Rechtsverordnung vorangegangen waren lange Jahre der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung über die Abfallbeseitigung im Süden und Südwesten des Bundeslandes.
Der wurde am 06. Juli 1987 durch Beschluss der damaligen Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz gebildet. Er hat seit dem 01.01.1999 im Wesentlichen die Aufgabe, anstelle der für die Abfallentsorgung zuständigen zweckverbandsangehörigen Städte und Landkreise die nicht vermeidbaren, nicht recycelbaren Abfälle durch Behandlung nebst Lagerung und
Ablagerung zu entsorgen. Er hat dafür das MHKW Pirmasens geplant und lässt es durch einen beauftragten Dritten betreiben. Die nach der Verbrennung verbleibenden Reste sind zu verwerten, die nicht verwertbaren Reste zu beseitigen (deponieren).
Die bei der Verbrennung entstehende Wärme wird zur Erzeugung von Strom und Fernwärme zur Einspeisung in die entsprechenden Netze der Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
und in die vorgelagerten Stromnetze verwendet und stellt somit ein energetisches Verwertungsverfahren gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. Die elektrische Überschußenergie wird vermarktet durch
die
MVV Trading GmbH, Mannheim
Das MHKW wird im Auftrag des Zweckverbandes von der MHKW Pirmasens Abfallbehandlungs GmbH & Co. KG betrieben.
Weiterhin ist der für Umschlag und Beförderung der Abfälle aus den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße und der Stadt Landau i. d. Pfalz ab dem Abfallwirtschaftszentrum Nord und für die Beförderung
der Abfälle aus der Stadt Zweibrücken ab der Deponie Rechenbachtal zuständig.
Darüber hinaus entsorgt der auch Abfälle Dritter, das sind kommunale Abfälle und solche aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfall).
Im Übrigen verbleiben die Zuständigkeiten beseitigungspflichtiger Gebietskörperschaften bei den verbandsangehörigen Städten und Landkreisen, die entsprechende Abfallwirtschaftspläne erstellt haben.
Das Entsorgungsgebiet des mit rund 452.000 Einwohnern im Süden von Rheinland-Pfalz grenzt im Osten an den Rhein, im Süden an das Elsaß und Lothringen sowie im Westen an das Saarland.
Rechtsgrundlage für Aufgabenstellung und -erfüllung sind neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen die Verbandsordnung des vom 20.12.1999.
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